Unser Spezialgebiet:
Qualität.

Unsere Rechtsgebiete

Familien- und Erbrecht.
Unternehmens- und Gesellschafts­recht.
Familien- und Unternehmens­vorsorge.
Immobilienrecht.
Beurkundungen.
Verlassenschaften.

Den Wettbewerb mit anderen Rechtsdienstleistern führen wir über Qualität und Kundenzufriedenheit. Kostentransparenz zeigt den Wert unserer Dienstleistungen. 

Familie ist wenn
alle Recht haben.

Familiäre Angelegenheiten brauchen klare rechtliche Verhältnisse. Rechtsfrieden ist hier unschätzbar wertvoll. Bei Erbschaft, Schenkung und Übergabe geht es nicht nur um familiäre Fragen, sondern auch um das Zivilrecht und das Steuerrecht. Deshalb beraten wir unsere Klienten umfassend.

Familien- und Erbrecht

Erbschaft, Schenkung und Übergabe gehören zur täglichen Arbeit unseres Notariats. Keiner ist so oft und so eingehend mit diesen Fragen befasst wie wir. Besonders aufgrund unserer Erfahrung als Gerichtskommissär sind wir Spezialist in erbrechtlichen Fragen. Dazu gehören auch die Begleitung und Absicherung von Schenkungen und Übergaben mit Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen. Unabhängig von Anlass und Vermögen gilt dabei vor allem eins: Mit dem „letzten Willen“ sollte man nicht bis zum letzten Moment warten.

Wir finden für all Ihre familienrechtlichen Anliegen die optimale Lösung. Und wir helfen Ihnen dadurch, Kosten und Steuern zu sparen. Unsere Leistung für Sie ist viel mehr als die Erfüllung formaler Vorschriften: Sie liegt in der kompetenten Beratung. Egal, ob es sich nun um steuerliche oder rechtliche Fragen handelt.

Wenn es um das Zusammenleben von Menschen geht, gibt es keine Garantien.

Es gibt vieles, was man einmal im Leben regeln muss. In familiären Angelegenheiten sind Rechtssicherheit und Diskretion besonders wichtig.Wir sagen Ihnen, was wichtig ist, um Konflikte zu vermeiden. Ehe- und Partnerschaftsverträge regeln Wichtiges bereits im Vorfeld und schaffen Klarheit bei allen Beteiligten.

Eine gute Geschäftsidee:
Nicht streiten.

Auch in unserer Arbeit für Unternehmer und Unternehmen suchen wir stets nach maßgeschneiderten Lösungen, die Bestand haben, keinen Partner übervorteilen und formal wie inhaltlich einwandfrei sind. Ob Unternehmensgründung oder Unternehmensübergabe: Gemeinsam mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens erarbeiten wir die rechtlichen Grundlagen. Damit die Zukunft Ihres Unternehmens gut geregelt ist und bleibt.

Unternehmens- und Gesellschafts­recht

Der Kampf um Kunden und Märkte ist zu hart, als dass Sie Ihre unternehmerische Kraft im Konflikt um Verträge und Paragraphen vergeuden. Wir verstehen uns als Ihre kompetenten Berater für viele Themen – gerade auch dort, wo rechtliche mit wirtschaftlichen Fragen verknüpft sind. Dazu gehört die Wahl der optimalen Rechtsform. Dazu gehört aber auch die Wahl des Firmennamens, die ebenfalls rechtlichen Bestimmungen unterliegt. Und vor allem auch die Errichtung Ihres Gesellschaftsvertrags.

Familie kann ein
Unternehmen sein.
Und umgekehrt.

Schön, wenn Ihr Unternehmergeist in der Familie bleibt. Wer ein Unternehmen gründet oder aufbaut, weiß: Nichts ist sicher. Schon gar nicht die Zukunft. Umso wichtiger ist es, Vorsorge zu treffen. Die Unternehmensvorsorge ist eine Zukunftsfrage, die sich für fast jedes Unternehmen früher oder später stellt.

Familien- und Unternehmens­vorsorge

Mit der Familienvorsorge regeln Sie im Vorfeld viele Situationen, die sich im Laufe eines Familienlebens ergeben können, denn Familie haben, heißt, Verantwortung zu tragen. Sorgen Sie vor. Selbstbestimmung ist in allen Lebenssituationen eine Selbstverständlichkeit. Aber was ist, wenn sie nicht mehr gesichert ist? Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen Entscheidungen treffen darf, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Wir besprechen mit Ihnen Ihre persönliche Situation, denkbare Situationen in der Zukunft sowie wichtige und persönliche Aspekte. Unser gemeinsames Ziel ist Rechtssicherheit für Sie und alle Beteiligten. Wir laden Sie ein, mit uns die wichtigsten Dinge in einem persönlichen Gespräch zu klären. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin.

Ein Grund sollte
kein Grund zum Streiten sein.

Wenn es um Grund und Boden, Häuser oder Wohnungen geht, kann man nicht vorsichtig genug sein. Auch wenn man vollstes Vertrauen zum Vertragspartner hat, können gesetzliche Vorschriften oft unliebsame Überraschungen bereiten. Unser Ziel ist, dass es gar nicht erst dazu kommt.

Immobilienrecht

Kauf, Verkauf und Weitergabe von Immobilien gehören zu den großen und wichtigen Dingen im Leben. Wir kennen die Behördenwege und helfen Ihnen, den Überblick zu bewahren. Seit Generationen kommen die Menschen zum Notar, wenn es um Immobilien geht. Das Grundbuch schafft klare Verhältnisse: Jeder weiß, wem was gehört. Aber wie man ins Grundbuch kommt, ist oft ein schwieriges Kapitel. Der freie Wille der Beteiligten muss feststehen, die Unterschriften müssen zweifelsfrei echt sein, und genaue Formvorschriften sind zu erfüllen.

Die notarielle Treuhandschaft gehört dazu. Für Ihre Sicherheit.

Mit einer Unterschrift allein ist es meist nicht getan. Wir schauen darauf, dass nichts vergessen und niemand übervorteilt wird. Denn faire, einwandfreie Verträge halten am längsten und verhindern am besten böse Überraschungen. Wir wollen Sie entlasten.

Eine wichtige Rolle hierbei spielen der notarielle Kaufvertrag mit der treuhändigen Abwicklung und der Schutz aller Beteiligten vor Übervorteilung und Rechtsnachteilen. Wir klären unter anderem ab, wie die Eigentumsverhältnisse sind, überwachen die vollständige und pünktliche Bezahlung, verständigen das Finanzamt und überprüfen, ob auf der Immobilie Hypotheken oder Dienstbarkeiten lasten.

Dabei geht es meist darum, den Kaufpreis in Verwahrung zu nehmen und erst dann auszufolgen, wenn der Käufer ins Grundbuch kommt. Damit wird sichergestellt, dass beide Seiten ihre Verpflichtungen erfüllen. Weil es Geschäfte gibt, bei denen man nicht sicher genug sein kann.

Eine Investition, die sich lohnt. Mit Sicherheit.

Glauben ist gut. Beglaubigung ist besser.

Als Notare verhelfen wir den Beteiligten zu ihrem Recht und vermitteln dort, wo durch Kompromisse mehr zu erreichen ist als durch ein Gerichtsurteil. Es ist diese diskrete und zurückhaltende Rolle, die uns Notare auszeichnet. Als Träger eines öffentlichen Amtes sind uns hoheitliche Aufgaben übertragen. Wir errichten öffentliche Urkunden und gewährleisten dabei ihre Echtheit, Beweiskraft und Rechtssicherheit. Viel von der Arbeit, die Notare leisten, ist nie wirklich sichtbar. Und das ist gut so. Schließlich ist und bleibt es unsere vornehmlichste Aufgabe, die Gerichte zu entlasten – und nicht zu beschäftigen.

Beurkundungen

Eine notarielle Amtshandlungen wie die Beglaubigung von Unterschriften kann auch online erfolgen.

Bevor ein Notariatsakt oder eine Beglaubigung online erfolgen kann, muss die Identität des Klienten digital festgestellt werden. Wir führen in diesem Zusammenhang auch Prüfungen hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch, damit auch das sicher bleibt.

Kommunikation, Beratung und individuelles Erarbeiten der Dokumente sind weiterhin der zentrale Kern unserer notariellen Beratung, auch im digitalen Prozess.

Vor allem wenn ein persönlicher Kontakt nicht möglich oder sinnvoll ist, erfolgt das im Rahmen der Videokonferenz.

Dabei bringen Sie als Klient die elektronische Signatur und wir als Notar die Beglaubigungsklausel und Beurkundungssignatur an. Zum Beispiel können so Immobilientransaktionen heute bereits vollständig digital abgewickelt werden.

Hinterlassen Sie keine Fragezeichen.

Im Todesfall helfen wir den Beteiligten unabhängig und unparteiisch bei der Abwicklung des Verfahrens und informieren sie umfassend über ihre Rechte und Pflichten. Wir begleiten unsere Klienten von der ersten Besprechung, der Todesfallaufnahme, bis zur Beendigung des Verfahrens. Als erfahrene Juristen unterstützen wir sie bei der Abwicklung des Erbes, aber auch nach dem Ende des Verlassenschaftsverfahrens, zum Beispiel bei der Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch oder im Firmenbuch.

Verlassenschaften

Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein sogenanntes Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist, dass im Erbfall alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Sinne des Verstorbenen abgewickelt werden und dass das Vermögen an die Erben ordnungsgemäß übertragen wird.

Der Notar als Gerichtskommisär.

Notare sind vom Gesetz dazu bestellt, das Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen. In dieser Funktion sind Notare als Gerichtskommissäre tätig. Dabei haben sie ganz besondere Pflichten und Aufgaben zu erfüllen. Selbstverständlich unterliegen diese Verfahren der besonderen Verschwiegenheitspflicht. Daher ist auch das Bankgeheimnis für den Notar als Gerichtskommissär aufgehoben, um die Abwicklung für alle Beteiligten zu vereinfachen.

Wir sind immer an der Seite der Bürger. Vorverfahren.

Am Beginn jedes Verlassenschaftsverfahrens steht die Todesfallaufnahme. Zu dieser Erstbesprechung werden von uns Personen eingeladen, die über die persönlichen und vermögensrechtlichen Belange des Verstorbenen Bescheid wissen. Zu diesen Belangen gehören Verwandtschaftsverhältnisse, um gesetzliche Erbansprüche zu klären. Dazu gehören letztwillige Verfügungen, die dem Notar als Gerichtskommissär zu übergeben sind. Der Notar prüft dabei auch Informationen und Registrierungen im Österreichischen Zentralen Testamentsregister. Als Ergebnis dieses Vorverfahrens stellt der Notar fest, welche Vermögenswerte oder auch Schulden des Verstorbenen zum Todestag vorhanden waren. Wenn kein Vermögen vorhanden ist, wenn das Vermögen weniger als 5.000 Euro beträgt oder wenn der Nachlass gar überschuldet ist, wird das Verlassenschaftsverfahren in einem abgekürzten Verfahren beendet.

Abhandlungsverfahren.

In allen anderen Fällen muss die sogenannte Verlassenschaftsabhandlung durchgeführt werden. Dabei begleiten wir unsere Klienten unparteiisch und sorgen dafür, dass jeder bekommt, was er bekommen soll.