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Spezialgebiete

Den Wettbewerb mit anderen Rechtsdienstleistern führen wir über Qualität und Kundenzufriedenheit. Kostentransparenz zeigt den Wert unserer Dienstleistungen. 

Familienrecht

Familiäre Angelegenheiten brauchen klare rechtliche Verhältnisse. Rechtsfrieden ist hier unschätzbar wertvoll. Bei Erbschaft, Schenkung und Übergabe geht es nicht nur um familiäre Fragen, sondern auch um das Zivilrecht und das Steuerrecht. Deshalb beraten wir unsere Klienten umfassend.

  • Was die Menschen bewegt
    • WIE SIND DIE ERB- UND PFLICHTTEILSANSPRÜCHE EHELICHER UND UNEHELICHER KINDER GEREGELT? 
      WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN SCHENKUNG UND ÜBERGABE? 
      WIE MÖCHTE ICH MEINEN EHEPARTNER ODER LEBENSPARTNER ABSICHERN? 
      WAS IST DER PFLICHTTEIL UND KANN MAN AUF IHN VERZICHTEN? 
      WIE ERRICHTE ICH EIN TESTAMENT KORREKT? 
      WORAN MUSS ICH DENKEN, WENN ICH ÜBER EIN TESTAMENT NACHDENKE? 
      WIE ÄNDERE ICH MEIN TESTAMENT? 
      WIE WIRKT SICH DAS NEUE ERBRECHT AUF MICH AUS? 
      KANN DER PARTNER IN DEN MIETVERTRAG EINSTEIGEN? 
      WELCHE BEHÖRDEN WOLLEN BEI EINER ÜBERGABE MITREDEN? 
      WAS BEDEUTEN DIE STEUERLICHEN NEUREGELUNGEN FÜR MICH? 
      KANN ICH JEMANDEN „ENTERBEN“? 
      WENN EINER VERMÖGEN IN EINE EHE EINBRINGT, GEHÖRT ES DANN BEIDEN EHEPARTNERN? 
      WER KANN EINE EIGENTUMSWOHNUNG ÜBERNEHMEN?
  • Wie wir sie beraten
    • SIE WISSEN, AN WEN SIE DENKEN WOLLEN. WIR SAGEN IHNEN, WORAN SIE DENKEN MÜSSEN.

      Erbschaft, Schenkung und Übergabe gehören zur täglichen Arbeit unseres Notariats. Keiner ist so oft und so eingehend mit diesen Fragen befasst wie wir. Besonders aufgrund unserer Erfahrung als Gerichtskommissär sind wir Spezialist in erbrechtlichen Fragen. Dazu gehören auch die Begleitung und Absicherung von Schenkungen und Übergaben mit Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen. Unabhängig von Anlass und Vermögen gilt dabei vor allem eins: Mit dem „letzten Willen“ sollte man nicht bis zum letzten Moment warten. 

      Wir finden für all Ihre familienrechtlichen Anliegen die optimale Lösung. Und wir helfen Ihnen dadurch, Kosten und Steuern zu sparen. Unsere Leistung für Sie ist viel mehr als die Erfüllung formaler Vorschriften: Sie liegt in der kompetenten Beratung. Egal, ob es sich nun um steuerliche oder rechtliche Fragen handelt.


      WENN ES UM DAS ZUSAMMENLEBEN VON MENSCHEN GEHT, GIBT ES KEINE GARANTIEN. 

      Es gibt vieles, was man einmal im Leben regeln muss. In familiären Angelegenheiten sind Rechtssicherheit und Diskretion besonders wichtig.Wir sagen Ihnen, was wichtig ist, um Konflikte zu vermeiden. Ehe- und Partnerschaftsverträge regeln Wichtiges bereits im Vorfeld und schaffen Klarheit bei allen Beteiligten.

Ein dünner Vertrag kann dicker als Blut sein.

Omeshorn 2557 m

Unternehmens- und Gesellschafts­recht

Auch in unserer Arbeit für Unternehmer und Unternehmen suchen wir stets nach maßgeschneiderten Lösungen, die Bestand haben, keinen Partner übervorteilen und formal wie inhaltlich einwandfrei sind. Ob Unternehmensgründung oder Unternehmensübergabe: Gemeinsam mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens erarbeiten wir die rechtlichen Grundlagen. Damit die Zukunft Ihres Unternehmens gut geregelt ist und bleibt.

  • Was die Menschen bewegt
    • WIE VIEL ZEIT BRAUCHE ICH VOR DER ÜBERGABE?
      WIE KÖNNEN FAMILIENMITGLIEDER VERSORGT WERDEN?
      WIE SICHERE ICH MEINE INTERESSEN NACH DER ÜBERGABE AB? 
      WELCHE HAFTUNGEN MUSS ICH ÜBERNEHMEN – WELCHE WILL ICH ÜBERNEHMEN?
      WIE ÜBERGEBE ICH EIN UNTERNEHMEN AM BESTEN?
      KÖNNEN LIEGENSCHAFTEN IM PRIVATVERMÖGEN BEHALTEN WERDEN?
      KANN ICH EINE BETEILIGUNG AM UNTERNEHMEN BEHALTEN? 
      IST DAS UNTERNEHMEN VON MEINER ARBEITSKRAFT ABHÄNGIG? 
      WIE VIEL KAPITAL MUSS ICH EINSETZEN? 
      HABE ICH EINE GEWERBEBERECHTIGUNG – ODER BRAUCHE ICH EINEN ENTSPRECHENDEN GESCHÄFTSFÜHRER? 
      WANN SETZE ICH EINEN MÖGLICHEN NACHFOLGER ZUM GESCHÄFTSFÜHRER EIN? 
      HABE ODER BRAUCHE ICH EINEN PARTNER – UND AUF WELCHER RECHTLICHEN ODER VERTRAGLICHEN BASIS?
      WIE KANN ICH DIE GESELLSCHAFTSFORM ÄNDERN? 
      WIE GROSS SOLL MEIN PERSÖNLICHES RISIKO SEIN? 
      WELCHE IST DIE FÜR MICH IDEALE GESELLSCHAFTSFORM?
  • Wie wir sie beraten
    • DAMIT SIE SICH IN RUHE UM IHRE GESCHÄFTE KÜMMERN KÖNNEN.

      Der Kampf um Kunden und Märkte ist zu hart, als dass Sie Ihre unternehmerische Kraft im Konflikt um Verträge und Paragraphen vergeuden. Wir verstehen uns als Ihre kompetenten Berater für viele Themen – gerade auch dort, wo rechtliche mit wirtschaftlichen Fragen verknüpft sind. Dazu gehört die Wahl der optimalen Rechtsform. Dazu gehört aber auch die Wahl des Firmennamens, die ebenfalls rechtlichen Bestimmungen unterliegt. Und vor allem auch die Errichtung Ihres Gesellschaftsvertrags.


      GERADE FÜR FAMILIENUNTERNEHMEN GILT: SIE WOLLEN WERTE HINTERLASSEN. NICHT STREIT.

      Wenn es um die Übergabe oder Übernahme eines Unternehmens geht, ist guter Rat doppelt wichtig. Zu den vielen Fragen einer Unternehmensnachfolge kommen bei Familienunternehmen noch ganz spezielle Fragestellungen dazu. Denn was man oft genug bei anderen sieht, sollte durch rechtzeitige und weitsichtige Vertragsgestaltung verhindert werden: Unstimmigkeit in der Familie – oder gar die Zerschlagung eines Unternehmens wegen Streitigkeiten in der nächsten Generation. Ihre Unternehmensübergabe werden Sie wahrscheinlich nur ein einziges Mal regeln. Und das gut.


      WEIL ES NICHT NUR DARUM GEHT, FRAGEN RICHTIG ZU BEANTWORTEN. SONDERN VOR ALLEM AUCH DARUM, DIE RICHTIGEN FRAGEN ZU STELLEN.


      AUCH WACHSEN MUSS MAN KÖNNEN.

      Erreicht ein erfolgreiches Unternehmen eine gewisse Größe, kann ein Wechsel der Rechtsform notwendig sein. Umgründungen sind eines unserer Spezialgebiete – hier beraten und begleiten wir Sie während des gesamten Umgründungsprozesses.

Eine gute Geschäftsidee: Nicht streiten.

Schweikert 2879 m

Familien- und Unternehmens­vorsorge

Wer ein Unternehmen gründet oder aufbaut, weiß: Nichts ist sicher. Schon gar nicht die Zukunft. Umso wichtiger ist es, Vorsorge zu treffen. Die Unternehmensvorsorge ist eine Zukunftsfrage, die sich für fast jedes Unternehmen früher oder später stellt. Mit der Familienvorsorge regeln Sie im Vorfeld viele Situationen, die sich im Laufe eines Familienlebens ergeben können, denn Familie haben, heißt, Verantwortung zu tragen. Sorgen Sie vor. Selbstbestimmung ist in allen Lebenssituationen eine Selbstverständlichkeit. Aber was ist, wenn sie nicht mehr gesichert ist? Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen Entscheidungen treffen darf, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

  • Was die Menschen bewegt
    • WER WEISS, WELCHE MEDIZINISCHEN BEHANDLUNGEN ICH WILL UND WELCHE NICHT?
      WAS IST DIE NOTARIELLE FAMILIENVORSORGE?
      WAS IST, WENN ICH GESCHÄFTSUNFÄHIG BIN?
      WER VERANLASST DIE NOTWENDIGE ÄRZTLICHE BETREUUNG?
      WIE WEIT DARF MEDIZINISCH-TECHNISCHE BEHANDLUNG GEHEN?
      WER SICHERT DIE EIGENE MENSCHENWÜRDE BIS ZULETZT?
      WER SIEHT NACH HAUS UND WOHNUNG?
      WAS IST UNTERNEHMENSVORSORGE?
      WER ERLEDIGT MEINE BANKGESCHÄFTE?
      WIE WIRKEN SICH DIE BESTIMMUNGEN DES ERB- UND PFLICHTTEILRECHTS AUF MEIN UNTERNEHMEN AUS?
      WER STELLT FÜR MICH PENSIONS- ODER PFLEGEGELDANTRÄGE?
      WAS IST EINE VORSORGEVOLLMACHT?
      WER FÜHRT MEIN UNTERNEHMEN FORT, WENN ICH ES NICHT MEHR KANN?
  • Wie wir sie beraten
    • Wir besprechen mit Ihnen Ihre persönliche Situation, denkbare Situationen in der Zukunft sowie wichtige und persönliche Aspekte. Unser gemeinsames Ziel ist Rechtssicherheit für Sie und alle Beteiligten. Wir laden Sie ein, mit uns die wichtigsten Dinge in einem persönlichen Gespräch zu klären. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin.

Lieber Schäfchen im Trockenen als Felle, die davonschwimmen.

Grat Kreuzjochspitze 2672 m

Immobilienrecht

Wenn es um Grund und Boden, Häuser oder Wohnungen geht, kann man nicht vorsichtig genug sein. Auch wenn man vollstes Vertrauen zum Vertragspartner hat, können gesetzliche Vorschriften oft unliebsame Überraschungen bereiten. Unser Ziel ist, dass es gar nicht erst dazu kommt.

  • Was die Menschen bewegt
    • WAS IST EIN BAUTRÄGERVERTRAG? 
      GIBT ES ZAHLUNGSRÜCKSTÄNDE BEI DER HAUSVERWALTUNG? 
      WIE HOCH IST DIE IMMOBILIENERSTRAGSSTEUER?
      WANN BEKOMMT DER BAUTRÄGER DAS GELD? 
      BRAUCHE ICH NOCH EINEN DIENSTBARKEITSVERTRAG?
      VERFÜGT DAS GRUNDSTÜCK ÜBER EINE RECHTLICH GESICHERTE ZUFAHRT? 
      WER VERSTÄNDIGT WANN DAS FINANZAMT? 
      LASTET NOCH EINE HYPOTHEK AUF DEM HAUS? 
      IST DER VERKÄUFER WIRKLICH DER EIGENTÜMER DES GRUNDSTÜCKS? 
      WER ÜBERWACHT EIGENTLICH DIE VOLLSTÄNDIGE UND PÜNKTLICHE BEZAHLUNG DES KAUFPREISES? 
      WAS IST EINE TREUHANDSCHAFT?
  • Wie wir sie beraten
    • KAUFVERTRÄGE, KAUFABWICKLUNG. DIENSTBARKEITEN UND BAUTRÄGERVERTRÄGE.

      Kauf, Verkauf und Weitergabe von Immobilien gehören zu den großen und wichtigen Dingen im Leben. Wir kennen die Behördenwege und helfen Ihnen, den Überblick zu bewahren. Seit Generationen kommen die Menschen zum Notar, wenn es um Immobilien geht. Das Grundbuch schafft klare Verhältnisse: Jeder weiß, wem was gehört. Aber wie man ins Grundbuch kommt, ist oft ein schwieriges Kapitel. Der freie Wille der Beteiligten muss feststehen, die Unterschriften müssen zweifelsfrei echt sein, und genaue Formvorschriften sind zu erfüllen.


      DIE NOTARIELLE TREUHANDSCHAFT GEHÖRT DAZU. FÜR IHRE SICHERHEIT.


      Mit einer Unterschrift allein ist es meist nicht getan. Wir schauen darauf, dass nichts vergessen und niemand übervorteilt wird. Denn faire, einwandfreie Verträge halten am längsten und verhindern am besten böse Überraschungen. Wir wollen Sie entlasten.

      Eine wichtige Rolle hierbei spielen der notarielle Kaufvertrag mit der treuhändigen Abwicklung und der Schutz aller Beteiligten vor Übervorteilung und Rechtsnachteilen. Wir klären unter anderem ab, wie die  Eigentumsverhältnisse sind, überwachen die vollständige und pünktliche Bezahlung, verständigen das Finanzamt und überprüfen, ob auf der Immobilie Hypotheken oder Dienstbarkeiten lasten.

      Dabei geht es meist darum, den Kaufpreis in Verwahrung zu nehmen und erst dann auszufolgen, wenn der Käufer ins Grundbuch kommt. Damit wird sichergestellt, dass beide Seiten ihre Verpflichtungen erfüllen. Weil es Geschäfte gibt, bei denen man nicht sicher genug sein kann.


      EINE INVESTITION, DIE SICH LOHNT. MIT SICHERHEIT.

Ein Grund sollte kein Grund zum Ärgern sein.

Steinkarspitze 2650 m

Beurkundungen

Als Notare verhelfen wir den Beteiligten zu ihrem Recht und vermitteln dort, wo durch Kompromisse mehr zu erreichen ist als durch ein Gerichtsurteil. Es ist diese diskrete und zurückhaltende Rolle, die uns Notare auszeichnet. Als Träger eines öffentlichen Amtes sind uns hoheitliche Aufgaben übertragen. Wir errichten öffentliche Urkunden und gewährleisten dabei ihre Echtheit, Beweiskraft und Rechtssicherheit. Viel von der Arbeit, die Notare leisten, ist nie wirklich sichtbar. Und das ist gut so. Schließlich ist und bleibt es unsere vornehmlichste Aufgabe, die Gerichte zu entlasten – und nicht zu beschäftigen.

  • Was die Menschen bewegt
    • WAS KOSTET EINE BEGLAUBIGUNG?
      WAS IST DAS BESONDERE AN EINER ÖFFENTLICHEN URKUNDE?
      KANN EINE NOTARIELLE URKUNDE GENAUSO VOLLSTRECKBAR SEIN WIE EIN GERICHTSURTEIL?
      BRAUCHE ICH FÜR DEN ABSCHLUSS EINES VERTRAGS EINE BESONDERE FORM?
      WOZU BRAUCHE ICH EINE BEGLAUBIGUNG?
      WAS IST EIN NOTAR?
      WAS IST EIN NOTARIATSAKT?
  • Wie wir sie beraten
    • Am besten direkt und persönlich. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin.

Wo ein Notar, da kein Richter.

Silberspitze 2461 m hinter Burg Schrofenstein

Verlassenschaften

Im Todesfall helfen wir den Beteiligten unabhängig und unparteiisch bei der Abwicklung des Verfahrens und informieren sie umfassend über ihre Rechte und Pflichten. Wir begleiten unsere Klienten von der ersten Besprechung, der Todesfallaufnahme, bis zur Beendigung des Verfahrens. Als erfahrene Juristen unterstützen wir sie bei der Abwicklung des Erbes, aber auch nach dem Ende des Verlassenschaftsverfahrens, zum Beispiel bei der Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch oder im Firmenbuch.

 

    

  Beiblatt zur Errichtung der Todesfallaufnahme

Beiblatt zur Errichtung der Todesfallaufnahme

  • Wie wir sie begleiten
    • Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein sogenanntes Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist, dass im Erbfall alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Sinne des Verstorbenen abgewickelt werden und dass das Vermögen an die Erben ordnungsgemäß übertragen wird.

      DER NOTAR ALS GERICHTSKOMMISSÄR.
      Notare sind vom Gesetz dazu bestellt, das Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen. In dieser Funktion sind Notare als Gerichtskommissäre tätig. Dabei haben sie ganz besondere Pflichten und Aufgaben zu erfüllen. Selbstverständlich unterliegen diese Verfahren der besonderen Verschwiegenheitspflicht. Daher ist auch das Bankgeheimnis für den Notar als Gerichtskommissär aufgehoben, um die Abwicklung für alle Beteiligten zu vereinfachen.

      WIR SIND IMMER AN DER SEITE DER BÜRGER.

      VORVERFAHREN.
      Am Beginn jedes Verlassenschaftsverfahrens steht die Todesfallaufnahme. Zu dieser Erstbesprechung werden von uns Personen eingeladen, die über die persönlichen und vermögensrechtlichen Belange des Verstorbenen Bescheid wissen. Zu diesen Belangen gehören Verwandtschaftsverhältnisse, um gesetzliche Erbansprüche zu klären. Dazu gehören letztwillige Verfügungen, die dem Notar als Gerichtskommissär zu übergeben sind. Der Notar prüft dabei auch Informationen und Registrierungen im Österreichischen Zentralen Testamentsregister. Als Ergebnis dieses Vorverfahrens stellt der Notar fest, welche Vermögenswerte oder auch Schulden des Verstorbenen zum Todestag vorhanden waren. Wenn kein Vermögen vorhanden ist, wenn das Vermögen weniger als 5000 Euro beträgt oder wenn der Nachlass gar überschuldet ist, wird das Verlassenschaftsverfahren in einem abgekürzten Verfahren beendet.

      ABHANDLUNGSVERFAHREN.
      In allen anderen Fällen muss die sogenannte Verlassenschaftsabhandlung durchgeführt werden. Dabei begleiten wir unsere Klienten unparteiisch und sorgen dafür, dass jeder bekommt, was er bekommen soll.

       

Kein Fragezeichen hinterlassen.

Schönwies der „Fallate Bach"